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Staatskirchenhoheit (19./20. Jahrhundert) Detailansicht

Stichwörter: Staatskirchenhoheit, Staatskirchenhoheit (19./20. Jahrhundert)


Aufsichtsrecht von Landesherren über das Kirchenwesen ihres Landes. Die staatliche Kirchenhoheit entstand schon in vorreformatorischer Zeit. Im Königreich Bayern wurde sie 1818 vor allem durch das Religionsedikt umschrieben. Dieses sah die staatliche Zulassung von Kirchen und Religionsgemeinschaften ebenso vor, wie die staatliche Aufsicht über die Kirchen. Die Aufsichtsgewalt erstreckte sich auch auf die rein geistlichen Angelegenheiten. Die Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 schaffte die staatliche Kirchenhoheit ab.

Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns