Stichwörter: Sitzungen
Der Landtag tritt entsprechend Art 16 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung zum ersten Mal spätestens am 22. Tage nach der Wahl zusammen. Von diesem Zeitpunkt an finden regelmäßig Sitzungen des Plenums statt, die vom Präsidenten oder einem Vizepräsidenten geleitet werden. Die Sitzungen der Ausschüsse werden von den Vorsitzenden oder deren Stellvertretern anberaumt und geleitet. Die Termine der Sitzungen können dem Sitzungsplan entnommen werden.
Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus