Die Glossare des HdBG

Sekretär (der Kammer) Detailansicht

Stichwörter: Sekretär (der Kammer)


In der Ständeversammlung führten Sekretäre der beiden Kammern bei den Plenarsitzungen das Protokoll. Darüber hinaus vermerkten sie alle Meldungen aus dem Plenum zu den einzelnen Reden und der Tagesordnung. Ebenso entwarfen sie die Berichte und Beschlüsse der Kammern, sofern nicht besondere Referenten dafür eingeteilt waren. Außerdem waren sie für den reibungslosen Ablauf der Geschäfte der Kanzlei verantwortlich. Sie hatten insbesondere auf die Abwicklung des Zahlungsverkehrs zu achten, wozu sie von der Zentral-Staatskasse die erforderlichen Vorschüsse erhielten. Nach dem Ende einer Sitzungsperiode mussten sie darüber Rechnung stellen.

Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus