Stichwörter: Schwestern
1. Allgemein: Gemeinschaft aller Angehörigen eines Klosters, die nicht als Obere gewählt bzw. eingesetzt sind. Alle Schwestern sind den Oberen zum Gehorsam verpflichtet. Innerhalb der Gemeinschaft der Schwestern gilt eine Rangfolge nach dem jeweiligen Eintritt in das Kloster bzw. den Orden (siehe: Profess) unabhängig vom Lebensalter.
2. Kirchenrechtlich: Ordensfrauen, die nicht den strengen Sonderbestimmungen (Klausur), der Nonnen unterworfen sind. Hierzu zählen beispielsweise die zahlreichen modernen Kongregationen der Benediktinerinnen oder der jüngere Zweig des Ordens der Birgitten (seit 1911). Heute gibt es deutlich mehr Schwestern als Nonnen.
Literatur: Lexikon für Theologie und Kirche. Begründet von Michael Buchberger. Dritte völlig neu bearbeitete Auflage, hrsg. von Walter Kaspar u.a., Freiburg u.a. 1998, Band 7, Sp. 900f.
Aus: Klöster in Bayern (www.hdbg.de/kloester)