Stichwörter: Schutzhaft
Gemeint ist die politische Schutzhaft, die durch die Notverordnung "zum Schutz von Volk und Staat" (Reichstagsbrandverordnung) vom 28. Februar 1933 eingeführt wurde. Danach konnte die Polizei jeden festnehmen, von dem sie annahm, er könne eine Gefahr für die Staatssicherheit darstellen. Es musste also keine Straftat vorliegen; es handelte sich um eine willkürliche Präventivmaßnahme. Die Schutzhaft führte meist zur Einlieferung in ein Konzentrationslager (KZ).
Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus