Stichwörter: Schloschim
30-tägige Trauerzeit; nach dem siebentägigen Schiwe-Sitzen gelten gelockerte Trauervorschriften. Für Säuglinge, die innerhalb von 30 Tagen nach der Geburt sterben, ist keine Trauerzeit einzuhalten; für die Eltern dauert die Trauerzeit ein Jahr lang. Sie schließt mit der "Jahrzeit", dem Jahrtag des Todes, an dem gewöhnlich der Grabstein gesetzt wird.
Quelle: Wolfgang Kraus, Hans-Christoph Dittscheid, Gury Schneider-Ludorff (Hg.): Mehr als Steine… Synagogen-Gedenkband Bayern, Bd. III/2: Unterfranken. Lindenberg im Allgäu 2021, S. 1666.
Aus: Jüdisches Leben in Bayern
(hdbg.eu/juedisches_leben)