Stichwörter: Schlachtsteuer
Verbrauchssteuer (bzw. Abgabe), die auf die Schlachtung von Vieh bzw. analog auf die Einfuhr von Fleisch erhoben wird (auch Fleischsteuer genannt). Ihre Einführung in Bayern führte im Jahr 1930 zum Scheitern der von der Bayerischen Volkspartei (BVP) geführten Regierungskoalition mit Bayerischem Bauernbund (BB) und Deutschnationaler Volkspartei (DNVP) unter Ministerpräsident Heinrich Held (BVP, 1868-1938). Die Regierung Held hatte keine parlamentarische Mehrheit mehr, blieb aber bis zur Machtübernahme der Nationalsozialisten im März 1933 geschäftsführend im Amt.
Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns