Stichwörter: Rheinbund
Am 12. Juli 1806 gegründetes Bündnis unter dem Protektorat Napoleons von zunächst 16 west- und süddeutschen Fürsten, zu denen auch der bayerische König Max I. Josef gehörte. Sie erklärten am 1. August 1806 ihren Austritt aus dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Napoleons Ziel, Westdeutschland zu beherrschen und ein von Preußen und Österreich unabhängiges Drittes Deutschland zu schaffen, war damit erreicht. Franz II. legte daraufhin die Kaiserwürde nieder, das Reich löste sich auf. Die Rheinbundakte verpflichtete zu einem militärischen Defensiv- und Offensivpakt; die Rheinbundfürsten hatten für Napoleons Kriegszüge erhebliche Truppenkontingente zu stellen und Kontributionen (Beiträge) zu zahlen. Dafür erhielten die Rheinbundfürsten das Recht, die innerhalb ihrer Territorien liegenden reichsunmittelbaren Herrschaften (kleine Reichsstände, Reichsritter) zu mediatisieren, d.h. der eigenen Herrschaft zu unterwerfen. Die Rheinbundstaaten mussten an der von Napoleon verhängten Kontinentalsperre teilnehmen, mit der er britische Waren vom Kontinent fernhalten wollte, um Großbritannien zum Nachgeben zu zwingen. Es war geplant, eine Rheinbundverfassung zu schaffen; die Verhandlungen darüber scheiterten. Zwanzig weitere Staaten traten dem Rheinbund bis 1811 bei. Er löste sich nach der Niederlage Napoleons bei der Völkerschlacht von Leipzig 1813 auf.
Die linksrheinischen Territorien gehörten nicht zum Rheinbund; sie waren in Frankreich integriert (Frieden von Lunéville 1801). Dort wurden Reformen nach französischem Vorbild durchgeführt. Diese betrafen vor allem die Einführung des Code Napoléon, einem nach den bürgerlichen Maßstäben der Französischen Revolution erarbeiteten Zivilgesetzbuch. In der bayerischen Rheinpfalz blieb der Code Napoleon bis zur Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches im Deutschen Reich im Jahre 1900 gültig.
Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus