Stichwörter: Revolutionsministerien, Revolutionsministerien, 1918-1928/32
Bezeichnung für die drei Ministerien - Soziale Fürsorge, Landwirtschaft sowie Handel, Industrie und Gewerbe -, die nach der Revolution von 1918 als Reaktion auf die neuartigen Herausforderungen nach dem Ersten Weltkrieg gegründet wurden. Im Zuge der Staatsvereinfachung wurden diese neuen Ressorts 1928/32 aufgelöst und die meisten ihrer Aufgaben 1933 beim neu errichteten Wirtschaftsministerium konzentriert. 1945 kehrte man zur Dreiteilung - Soziales, Agrar und Wirtschaft - zurück.
Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns