Stichwörter: Reservatrechte
Bewahrung von Sonderrechten für Bayern nach dem Beitritt zum Deutschen Reich 1871 (z.B. eigene Briefmarken, teilweise eigenständige Außenpolitik, z.B. in der Vertretung beim Heiligen Stuhl). Die Reservatrechte wurden vielfach kritisiert und belächelt als
                            Quelle: Aus: Hefte zur Bayerischen Geschichte und Kultur 9/89
                                        Aus: Politische Geschichte Bayerns
                                    
Sonderrechte, die dem Königreich Bayern bei der Gründung des Deutschen Reichs 1871 zugestanden wurden. Sie betrafen vor allem die Eisenbahn, das Post- und Telegrafenwesen, das Militär, die Branntwein- und Biersteuer sowie die allgemeine Staatsverwaltung. Diese Gebiete waren von der Aufsicht und Gesetzgebung des Reichs befreit. Eisenbahn, Post und Biersteuer stellten wichtige Einnahmequellen dar. Die Weimarer Reichsverfassung beseitigte 1919 diese Sonderrechte, was für Bayern neben Kompetenzverlusten auch Einnahmeeinbußen bedeutete. Bis 1933 versuchten daher die bayerischen Regierungen erfolglos, die Reservatrechte wiederzugewinnen. In Abkehr von dieser Politik bestand Ministerpräsident Hans Ehard (1887-1960) bei der Gründung der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr auf bayerische Sonderrechte.
                            Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
                                        Aus: Historisches Lexikon Bayerns