Stichwörter: Reparationen, Reparationen (Weimarer Republik)
Als Wiedergutmachung für die im Krieg entstandenen Schäden forderten die Siegermächte des Ersten Weltkriegs schon beim Waffenstillstand vom 11. November 1918 Reparationsleistungen des Deutschen Reichs. Der Versailler Vertrag vom 28. Juni 1919 schrieb diese Ansprüche fest, deren Höhe bis 1921 präzisiert werden sollte. Dies misslang, und die Reparationsfrage wurde Anlass wachsender außenpolitischer Spannungen, die in der französisch-belgischen Ruhrbesetzung 1923 mit ihren verheerenden innenpolitischen Folgen ("Ruhrkampf", Hyperinflation etc.) gipfelten. Ab 1924 gelang schrittweise die Lösung auf dem Konferenzweg, zunächst mit dem Dawes-Plan (1924), dann mit dem Young-Plan (25. April 1929). Da wegen der kurz danach einsetzenden Weltwirtschaftskrise auch der Young-Plan undurchführbar war, einigte sich die Konferenz von Lausanne (9. Juli 1932) auf ein Ende der deutschen Zahlungsverpflichtungen.
Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns