Stichwörter: Rentamt, Vicedom, Vitztum
Rentämter waren Behörden des Landesherrn zur Verwaltung von Natural- und Geldabgaben sowie der Steuern. Sie entstanden aus den hochmittelalterlichen Kastenämtern (Kasten = Getreidespeicher), welche vornehmlich die herzoglichen Eigengüter verwalteten. Nach dem Landshuter Erbfolgekrieg gab es im wiedervereinigten Herzogtum Bayern 1507 eine große Verwaltungsreform, in der auch alle bestehenden Vitztümer in Rentämter umgewandelt wurden. Ein Vizedom oder Vitztum (lat. vicedominus = Zweiter Herr) war in seinem Bezirk der ranghöchste Beamte und unmittelbarer Stellvertreter des Herzogs, der vor allem juristische Aufgaben wahrnahm. Zusammengefasst erfüllten die Rentämter neben der Finanzverwaltung auch juristische, administrative und militärische Aufgaben, in etwa vergleichbar mit den modernen Regierungsbezirken. Im Zuge der zentralistischen Verwaltungsreform des Staatsministers Maximilian von Montgelas verloren die Rentämter 1802 ihre direkte Funktion als Mittelbehörden, und wurden den neu geschaffenen Kreisämtern unterstellt.
Quelle: Eduard Rosenthal: Geschichte des Gerichtswesens und der Verwaltungsorganisation Baierns. Würzburg 1889.
Aus: Jüdisches Leben in Bayern
(hdbg.eu/juedisches_leben)