Stichwörter: Religionsunterricht, Religionsunterricht (Weimarer Republik)
Seit der Verabschiedung des Staatsgrundgesetzes der Republik Bayern am 4. Januar 1919 und der daran anknüpfenden administrativen Umsetzung sollte es der Entscheidung der Eltern überlassen bleiben, ob deren Kinder den Religionsunterricht ihres Bekenntnisses besuchen sollten. Von dem Recht, ihr Kind vom Religionsunterricht abzumelden, machten aber nur die allerwenigsten Eltern Gebrauch. Mit der Übernahme der Regierungsverantwortung durch die konservative Regierung Kahr (BVP) im März 1920 änderte sich die Einstellung zum Religionsunterricht jedoch grundlegend. Der Religionsunterricht wurde für alle Schüler wieder obligatorisch.
Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns