Stichwörter: Reichswehr in Bayern
Nach der Auflösung der Truppen bei Kriegsende 1918 entstand im Frühjahr 1919 zunächst die vorläufige Reichswehr mit 420.000 Mann. Erst der Versailler Vertrag schuf die endgültigen Rahmenbedingungen für die zukünftige Berufsarmee mit einer Höchststärke von 100.000 Mann. Die Weimarer Reichsverfassung und das Wehrgesetz vom 23. März 1921 setzten diese Bedingungen um und beendeten zugleich die Militärhoheit der Länder. Sachsen, Württemberg, Baden und Bayern behielten jedoch gemäß Wehrgesetz eine gewisse Selbständigkeit, und da der Wehrkreis VII das Gebiet des Freistaats (ohne die Pfalz) umfasste, sprach man bei der landsmannschaftlich geschlossenen 7. (bayerischen) Division weiterhin von der "bayerischen Reichswehr". Sie ging erst 1924 endgültig in der Reichswehr auf.
Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns