Stichwörter: Reichstagswahlkreise
Vor 1918 war in jedem Reichstagswahlkreis je ein Abgeordneter zu wählen. Dazu war die absolute Mehrheit notwendig, notfalls auch über eine Stichwahl. Ein Wahlkreis sollte im Durchschnitt 100.000 Einwohner umfassen. Bereits 1868 wurden für das deutsche Zollparlament 48 Wahlkreise in Bayern gebildet. Die 1871/1873 umschriebenen 48 bayerischen Reichstagwahlkreise (397 im gesamten Deutschen Reich) blieben bis August 1918 unverändert. Dadurch waren vor allem die größer werdenden Städte benachteiligt. Nach der Revolution von 1918 wurde das Reichsgebiet in 35 Wahlkreise (davon vier in Bayern) eingeteilt, in denen nach dem Verhältniswahlrecht gewählt wurde. Mehrere Wahlkreise bildeten einen Wahlkreisverband. Die Zahl der in den Wahlkreisen gewählten Abgeordneten war stets unterschiedlich. Letztmalig wurde die Wahlkreiseinteilung im Vorfeld der "Wahl" zum Deutschen Reichstag von 1936 modifiziert.
Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns