Stichwörter: Reichsstatthalter, Reichsstatthalter, 1933-1945
Zwischen 1933 und 1945 formal die obersten staatlichen Instanzen in den Ländern, die der Richtlinienkompetenz des Reichskanzlers Gehör verschaffen sollten. Damit dienten sie als Instrument zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich. Aufs Ganze gesehen vermochte der Reichsstatthalter in Bayern diesem Anspruch allerdings nicht gerecht zu werden. In dem Bemühen, eigene Machtansprüche durchzusetzen, leistete er vielmehr einen erheblichen Beitrag zu dem für die NS-Zeit kennzeichnenden Kompetenzgerangel zwischen den führenden Organen in Staat und Partei. Da sich seine Befugnisse weitgehend auf Informations- und Mitwirkungsrechte beschränkten, zog er in den Konflikten mit konkurrierenden Instanzen meist den Kürzeren. So lebte seine Stellung mehr von der Repräsentation als von konkreten Exekutivfunktionen.
Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns