Stichwörter: Reichsrat, Reichsrat, 1919-1934
Nachfolger des Bundesrates von 1871-1918 als Vertretung der deutschen Länderregierungen, gegründet 1919. Gegenüber dem Bundesrat verlor der Reichsrat an Kompetenzen. Seine Zusammensetzung orientierte sich an der Einwohnerzahl; Bayern verfügte in dem Gremium über sieben, ab 1921 zehn, seit 1926 elf Stimmen. Die Nationalsozialisten lösten den Reichsrat am 14. Februar 1934 auf; während des "Dritten Reichs" existierte keine Länderkammer. Nachfolger des Reichsrates ist seit 1949 der Bundesrat als Vertretung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland.
Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns