Stichwörter: Reichsprälatenkollegium
Vertretung der Reichsprälaten im Reichstag, bestehend aus einem schwäbischen und seit 1653 auch aus einem rheinischen Kollegium. Während im schwäbischen Kollegium ausschließlich oberschwäbische Reichsstifte organisiert waren, fungierte sein rheinisches Pendant als eine Art Sammelbecken für Prälaten und Äbtissinnen außerhalb des schwäbischen Kreises. Innerhalb des Reichstags besaß das Reichsprälatenkollegium nur wenig Einfluss. Jedoch stellten die schwäbischen Prälaten im schwäbischen Kreis während der gesamten Frühen Neuzeit einen bedeutenden politischen Faktor dar. Das rheinische Kollegium hatte aufgrund der disparaten Herkunftsorte seiner Mitglieder keine analoge Funktion auf der Ebene der Reichskreise.
Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns