Stichwörter: Reichskloster
1. Klöster mit voller Immunität, das heißt Recht zur freien Wahl von Abt und Vogt.
2. Klöster, die zwar mit Königsschutz ausgestattet waren, jedoch nicht selbst ihren Vogt bestimmen durften. Das Recht der Vogtwahl verblieb hier beim König.
3. Hausklöster der Königsfamilien, die dort auch die Vogtei ausübten.
Über alle diese Kategorien verfügten die deutschen Könige von der Karolingerzeit bis zum Investiturstreit wie über ein Eigenkloster. Sie konnten also solche Königsklöster an geistliche oder weltliche Dritte schenken, tauschen oder verleihen.
Die Zahl der Reichsklöster lag im 9. Jahrhundert bei etwa 75, sank im 10. Jahrhundert auf durchschnittlich 47 und in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts auf deutlich unter 40 Abteien.
Der Wert für das Königtum lag in den Leistungen der Reichsklöster:
1. Ständiges Gebet für das Heil des Königs, seiner Verwandten und des Reichs
2. Beherbergung und Verköstigung des königlichen Hofs auf der Durchreise
3. Jährliche Abgaben in Form von Naturalien, Gebrauchs- oder Luxusgegenständen, Vieh, Reitpferden oder Geld
4. Transportfahrten zu königlichen Pfalzen
Eine Sonderrolle spielten die Kontingente der Reichsklöster für die Kriegszüge des Königs. Das ursprüngliche Waffenverbot für Kleriker aus der Merowingerzeit war spätestens unter Karl dem Großen für Bischöfe und Reichsäbte im Gegenteil in eine Pflicht zur bewaffneten persönlichen Heeresfolge verwandelt. Die Reichsklöster verfügten grundsätzlich über eigene Berufskrieger und Waffenwerkstätten.
Aus der Heerfolge der Reichsklöster entwickelte sich am Ende der Salierzeit allmählich ein Status der Reichsäbte als geistliche Fürsten. Jedoch galten seit dem Wormser Konkordat (1122) nur noch jene Abteien als Reichsklöster, die vom König die Regalien empfangen hatten. Kaiser Friedrich II. regelte 1220 die Stellung der geistlichen Reichsfürsten. Unter den 92 princibus ecclesiasticis befanden sich damals 28 Äbte und 16 Äbtissinnen.
Literatur: Thomas Vogtherr, Die Reichsabteien der Benediktiner und das Königtum im hohen Mittelalter 900-1125 (= Mittelalterforschungen Band 5), Stuttgart 2000;
Lexikon für Theologie und Kirche. Begründet von Michael Buchberger. Dritte völlig neu bearbeitete Auflage, hrsg. von Walter Kaspar u.a., Freiburg u.a. 1995, Band 4, Sp. 391-395.
Aus: Klöster in Bayern (www.hdbg.de/kloester)