Stichwörter: Reichskammergericht
Erstmals 1495, dann endgültig 1521 in der Nachfolge des kaiserlichen Kammergerichts eingesetztes ständiges kaiserlich-ständisches Reichsgericht (seit 1527 in Speyer).
Aus: Menschenbilder
Erstmals 1495, dann endgültig 1521 in der Nachfolge des kaiserlichen Kammergerichts eingesetztes ständiges kaiserlich-ständisches Reichsgericht (seit 1527 in Speyer).
Aus: Menschenbilder
Das auf dem Wormser Reichstag von 1495 geschaffene oberste Reichsgericht. Von 1527 bis 1689 in Speyer und dann bis zu seiner Auflösung 1806 in Wetzlar ansässig. Das Reichskammergericht war vor allem für Streitigkeiten von Reichsunmittelbaren untereinander
Aus: Bayerische Rechtsgeschichte
Nach Vorläufern 1527 in Speyer feste Einrichtung als kaiserlich-ständisches Reichsgericht; Bestimmung der Beisitzer durch die Reichskreise.
Quelle: Aus: Hefte zur Bayerischen Geschichte und Kultur 9/89
Aus: Politische Geschichte Bayerns