Stichwörter: Reichsexekution
Seit der Reichsordnung von 1555 zwangsweise Vollstreckung von Urteilen des Reichskammergerichts zur Wahrung des inneren Friedens im Reich. Die Weimarer Reichsverfassung von 1919 sah die Reichsexekution mit Hilfe der militärischen Gewalt gegen ein deutsche
Quelle: Aus: Hefte zur Bayerischen Geschichte und Kultur 13/91
Aus: Politische Geschichte von Sachsen und Thüringen