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Stichwörter: Regularkanoniker


Die auch als Chorherren bezeichneten Kanoniker, die nach einer festen Regel („ordo canonicus“) in einer Gemeinschaft („vita communis“) leben. Im Frühmittelalter war die Grenze zwischen regulierten Kanonikern und Mönchen („ordo monasticus“) fließend, da nahezu alle Klöster und Stifte nach regionalen Mischregeln lebten.
816 machte Kaiser Ludwig der Fromme die Aachener Regel nach dem Vorbild des Domkapitels von Metz für das Reich der Karolinger verbindlich. Im Gegensatz zu Mönchen durften Regularkanoniker Fleisch verzehren und verfügten über Privateigentum.
Im 11. Jahrhundert war eine feste Ordnung in den Stiften fast verschwunden. Andererseits war als Gegenpol eine starke asketische Bewegung unter den Kanonikern entstanden. Diese forderten eine strenge Reform über das Maß der alten Aachener Regel hinaus. Es entstanden, zunächst im Mittelmeerraum, neue „Gewohnheiten“ (Consuetudines). Sie orientierten sich wieder am Vorbild der Regel des hl. Augustinus.
Viele Kanonikergemeinschaften, insbesondere der Kollegiatstifte, lehnten diesen Weg der Reform ab. Sie bildeten ab dem späten 11. Jahrhundert die Säkularkanoniker, während die reformierten Regularkanoniker einen Weg hin zum mönchischen Leben suchten.
Literatur: Acht, Stephan: Das Entstehen der Augustinerchorherren, in: Die Augustinerchorherren in Bayern, hrsg. von Paul Mai, Regensburg 1999, S. 11-16;
Backmund, Norbert: Die Augustinerchorherren in Bayern, in: ders.: Die Chorherrenorden und ihre Stifte in Bayern, Passau 1966, S. 30-46;
Lexikon für Theologie und Kirche. Begründet von Michael Buchberger. Dritte völlig neu bearbeitete Auflage, hrsg. von Walter Kaspar u.a., Freiburg u.a. 1994, Band 2, Sp. 1092-1095.

Aus: Klöster in Bayern (www.hdbg.de/kloester)