Stichwörter: Regel des hl. Franziskus
Nach der Überlieferung verfasste der hl. Franziskus bereits im Jahr 1209 eine erste Regel für seine Gemeinschaft. Sie wurde der ständig wachsenden Zahl der Minderbrüder angepasst und erhielt erst 1223 ihre bis heute durch das Testament des hl. Franziskus (1226) im Wesentlichen bewahrte Form. Allerdings milderte Papst Gregor IX. das radikale Gebot der absoluten Armut. Dem Orden wurde nun der Gebrauch (usus) von Vermögen gestattet.
Literatur: Lexikon für Theologie und Kirche. Begründet von Michael Buchberger. Dritte völlig neu bearbeitete Auflage, hrsg. von Walter Kaspar u.a., Freiburg u.a. 1995, Band 4, Sp. 30ff.
Kompletter Text (dt.) siehe: http:// www.franziskaner.ch/gassenkapelle/FWegIII/br.htm
Aus: Klöster in Bayern (www.hdbg.de/kloester)