Stichwörter: Regel des hl. Benedikt, Regel des hl. Benedikt (Regula Benedicti)
Der hl. Benedikt gilt als der eigentliche Begründer des Mönchtums im westlich-lateinisch geprägten Teil Europas. Er wurde um 480 bei Nursia in den Abruzzen geboren und starb vermutlich im Jahr 547 in dem von ihm begründeten Kloster Montecassino.
Benedikt, der in Rom als junger Mann eine akademische Ausbildung erfahren hatte, lebte zunächst als Eremit in den Bergen bei Subiaco (südlich von Rom). Nachdem sich um ihn eine Gemeinschaft gebildet hatte, gründete Benedikt in Subiaco sein erstes Kloster, dem weitere folgen sollten. Erst um 530 entstand der Konvent in Montecassino.
Die berühmte Benediktsregel beruht teilweise auf der Magisterregel, ist jedoch milder in ihren Bestimmungen zur Lebensweise der Mönche und bietet Hilfen zur Menschenführung. Großen Wert legt die Regel auch auf die Aufnahme von Gästen. Zitiert wird zumeist als Schlagwort Bete und arbeite (ora et labora). Im Jahr 816 verordnete Kaiser Ludwig der Fromme die Benediktsregel verbindlich für alle Klöster im Reich der Karolinger.
Literatur: Lexikon für Theologie und Kirche. Begründet von Michael Buchberger. Dritte völlig neu bearbeitete Auflage, hrsg. von Walter Kaspar u.a., Freiburg u.a. 1994, Band 2, Sp. 223.
Kompletter Text (dt./lat.) siehe: http://www.benediktiner.de
Aus: Klöster in Bayern (www.hdbg.de/kloester)