Stichwörter: Rädern
Die neben der Enthauptung und dem Hängen bis ins 18. Jahrhundert häufigste Todesstrafe, bei der man den Delinquenten auf ein Rad band, wo ihm der Henker mit einem anderen Rad die Knochen brach, bis der Tod eintrat. Der Leichnam wurde am Hochgericht öffent
Aus: Bayerische Rechtsgeschichte