Die Glossare des HdBG

Propst Detailansicht

Stichwörter: Propst


Der „Vorsteher“ oder „Vorgesetzte“ (vom lateinischen „prarpositus“) war die ursprüngliche Bezeichnung für den Stellvertreter des Abts in Klöstern nach der Regel des hl. Benedikt. Später wurde hierfür Prior gebräuchlich und Propst für den Oberen eines kleineren Klosters (Propstei). Der Titel wurde übernommen für die Stifte der Augustiner-Chorherren, der Prämonstratenser und der Domkapitel.
Gelegentlich führen Pfarrer an ehemaligen Stiftskirchen noch den „Propst“ als Titel. In vielen evangelischen Landeskirchen ist der Propst eine Amtsbezeichnung.
Literatur: Lexikon für Theologie und Kirche. Begründet von Michael Buchberger. Dritte völlig neu bearbeitete Auflage, hrsg. von Walter Kaspar u.a., Freiburg u.a. 1999, Band 8, Sp. 642.

Aus: Klöster in Bayern (www.hdbg.de/kloester)