Stichwörter: Mischehe, Privilegierte Mischehe, privilegierte Mischehe
Ehe eines im Sinne der nationalsozialistischen Gesetzgebung "deutschen Reichsbürgers" mit einer Person "nichtarischer" Abstammung. Häufig waren diese EhepartnerInnen nicht von der ganzen Härte der Verfolgung betroffen.
Aus: Jüdisches Leben in Bayern (hdbg.eu/juedisches_leben)