Die Glossare des HdBG

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Stichwörter: Prior


Stellvertreter von Abt oder Propst in klösterlichen Gemeinschaften der Mönchsorden. Er wird nicht gewählt, sondern vom Vorsteher bestimmt. In großen Klöstern kann der Prior zusätzlich von einem Subprior unterstützt werden. Auch der Subprior wird vom Abt bzw. Propst ohne Mitwirkungsrecht des Kapitels bestimmt und untersteht dem Weisungsrecht des Priors. Prior und Subprior sind Obere ihres Klosters mit Weisungsrecht gegenüber den Brüdern. Bei den Dominikanern, den Augustiner-Eremiten und den Karmeliten wird jeder Vorsteher eines Klosters als Prior bezeichnet.
Literatur: Lexikon für Theologie und Kirche. Begründet von Michael Buchberger. Dritte völlig neu bearbeitete Auflage, hrsg. von Walter Kaspar u.a., Freiburg u.a. 1999, Band 8, Sp. 598.

Aus: Klöster in Bayern (www.hdbg.de/kloester)