Stichwörter: Pranger
Ein bis um 1800 gebräuchliches (als hölzerner oder steinerner Pfahl gestaltetes) Strafinstrument der hohen Gerichtsbarkeit. In der Regel diente der Pranger dazu, um Delinquenten mit Ruten auszupeitschen, bevor man sie des Landes verwies. Im Unterschied zu
Aus: Bayerische Rechtsgeschichte