Stichwörter: Präsidium
Der Landtag wählt aus seiner Mitte ein Präsidium, bestehend aus dem Präsidenten, den zwei Vizepräsidenten und den Schriftführern (Art. 20 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung, § 7 der Geschäftsordnung).
Das Präsidium ist Beratungs-, Kontroll- und Beschlussorgan in Verwaltungsangelegenheiten des Landtags, es bereitet insbesondere den Haushaltsplan des Landtags vor, beschließt über Baumaßnahmen und die Raumverteilung im Landtagsgebäude und führt die laufenden Geschäfte des Landtags zwischen zwei Tagungen (§ 9 der Geschäftsordnung).
Zur Ernennung und Beförderung der leitenden Mitarbeiter des Landtagsamts und der Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz ist die Zustimmung des Präsidiums erforderlich. (§ 11 Abs. 4 der Geschäftsordnung).
Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus