Die Glossare des HdBG

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Stichwörter: Präsident


In der ersten Sitzung nach der Wahl wählt der Landtag seinen Präsidenten. Er führt die Geschäfte des Landtags und vertritt den Landtag in allen Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigikeiten. Der Präsident übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Landtagsgebäude aus. Er führt die Hausverwaltung und verfügt über die Einnahmen und Ausgaben des Hauses (Art. 21 der Bayerischen Verfassung).
Der Landtagspräsident leitet die Sitzungen der Vollversammlung, des Präsidiums und des Ältestenrats.

Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus