Stichwörter: Pfleger
Landrichter innerhalb einer Pflege. Die Pflege war ein Sprengel eines bayerischen Landgerichts mit zusätzlichen Verwaltungsaufgaben.
Aus: Menschenbilder
Verwalter eines Landgerichts, ausgestattet mit hoheitlicher-staatlicher Gewalt, zuweilen auch Richter genannt, namentlich in kleineren Landgerichten. Er übte die zivile Verwaltung, die Polizeigewalt, die strafrechtliche Gewalt und die militärische Leitung
Quelle: Hefte zur Bayerischen Geschichte und Kultur 23/99
Aus: Bayerns Gebirgsschützen