Stichwörter: Pfalz-Sulzbach, Pfalz-Sulzbach, Fürstentum
Fürstentum im heutigen Regierungsbezirk Oberpfalz, das aus einer 1615 vollzogenen Nutzungsteilung der Herzogsbrüder von Pfalz-Neuburg hervorging. Streitigkeiten um die landesherrlichen Rechte und die Kirchenhoheit mündeten in die Verselbständigung Pfalz-Sulzbachs zu einem eigenen Fürstentum (1656). Das 1652 eingeführte Simultaneum schrieb erstmals in einem Territorium des Reichs ein gleichberechtigtes Nebeneinander von katholischer und evangelischer Konfession fest. Angesichts der wissenschaftlichen Interessen des Pfalzgrafen Christian August (reg. 1632/45-1708) erlangte der Sulzbacher Hof kulturelle Strahlkraft von europäischer Dimension und die Stadt Bedeutung als wirkmächtiger Druckort religiöser Werke. Als Erbe der Kurpfalz und Kurbayerns gliederte der Sulzbacher Pfalzgraf Karl Theodor (reg. 1733/41-1799) das Fürstentum schließlich in den pfälzisch-bayerischen Territorienkomplex ein.
Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns