Die Glossare des HdBG

Pfalz-Neuburg, Herzogtum: Territorium und Verwaltung Detailansicht

Stichwörter: Pfalz-Neuburg, Pfalz-Neuburg, Herzogtum: Territorium und Verwaltung


In langjährigen Verhandlungen wurde das 1505 im Kölner Schiedsspruch begründete Fürstentum Pfalz-Neuburg mit Territorien an der Donau, auf dem bayerischen Nordgau, in der Oberpfalz sowie auf der fränkischen Alb ausgestattet. Sie stammten größtenteils vom Herzogtum Bayern-Landshut, teils auch vom Herzogtum Bayern-München. Der Kernbestand, das "Oberland" an der Donau, sowie andere Ämter rührten aus der Erbmasse der 1447 erloschenen Ingolstädter Herzogslinie her. Nach der Zersplitterung des Territoriums im 16. Jahrhundert konsolidierten und erweiterten Philipp Ludwig (reg. 1569-1614) und Wolfgang Wilhelm (reg. 1614-1653) das Fürstentum. Lediglich das 1614 abgetrennte Pfalz-Sulzbach entwickelte sich zu einem selbständigen Fürstentum. Die Sulzbacher Linie übernahm das Fürstentum nach dem Ende der Hauptlinie (1742) und gliederte es nach dem Antritt der Herrschaft in Kurbayern 1777/78 in das bayerische Kurfürstentum ein. Bis 1804 spiegelte sich die ehemalige Eigenständigkeit in der Behördenorganisation wider, bis 1808 in der Existenz der Pfalz-Neuburger Landschaft. Regierungsähnliche Funktion war den Ständen beim Staatsbakrott von 1544 zugekommen, als sie die Konkursverwaltung durchführten.

Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns