Stichwörter: Patrozinium
Aus der römisch-antiken Rechtssitte des patronus (Schutzherr) entwickelte sich der Brauch jeder Kirche ein Patrozinium zu geben. Ursprüngliche Patrozinien waren Christus Salvator, Maria, Stephanus, Johannes der Täufer, Michael und die Apostel (insbesondere Petrus und Paulus). Ab dem Frühmittelalter wählte man den oder die Heiligen, über deren Reliquien die betreffende Kirche verfügte. Sie schützten ihre jeweilige Kirche. Patrozinien dokumentieren oft historische Gegebenheiten der Stiftungszeit. So lagen Michaelskirchen zumeist auf Anhöhen, Margarethenkirchen in Waldgebieten, Nikolauskirchen an Gewässern. Georg und Mauritius waren als Krieger beliebte Patrone des Adels. Frühe Kirchen zu Ehren des hl. Martin oder des hl. Dionysius lassen karolingischen Einfluss vermuten. Jakobskirchen liegen in der Regel an den alten Pilgerwegen. Die Patrone galten als rechtsfähig (siehe: Eigenklöster), das heißt sie empfingen quasi als Person, vertreten durch die Kirchenstiftung, Schenkungen und konnten ihrerseits Kirchengut verleihen oder tauschen. In der Folge wurden auch Patrozinien wie Heiliggeist, Heiliges Kreuz, Heiliges Grab, Heilige Dreifaltigkeit üblich.
Literatur: Lexikon für Theologie und Kirche. Begründet von Michael Buchberger. Dritte völlig neu bearbeitete Auflage, hrsg. von Walter Kaspar u.a., Freiburg u.a. 1998, Band 7, Sp. 1478-1481.
Aus: Klöster in Bayern (www.hdbg.de/kloester)
Schutzherrschaft eines Heiligen über die ihm geweihte Kirche.
Aus: Flurnamen
Schutzherrschaft eines Heiligen über eine Kirche. Patrozinien geben wichtige Aufschlüsse über die frühe Kirchengeschichte eines Raumes.
Quelle: Aus: Bayerns Gemeinden - Geschichte - Wappen - Links
Aus: Wappen