Die Glossare des HdBG

Patronatsrecht Detailansicht

Stichwörter: Patronatsrecht


Recht eines Kirchenherrn auf Ernennung des Geistlichen an einer Pfarrkirche, verbunden mit besonderen Einkünften und Rechten (heute reines Vorschlagsrecht).

Aus: Der Deutsche Orden

Rechte und Pflichten, die der Gründer oder Stifter einer Kirche seiner Stiftung gegenüber hat, insbesondere auch das Vorschlagsrecht des Patronatsherrn, vakante Stellen zu besetzen (Präsentationsrecht).

Quelle: Aus: Bayerns Gemeinden - Geschichte - Wappen - Links
Aus: Wappen