Die Glossare des HdBG

Patronatsrecht (19./20. Jahrhundert) Detailansicht

Stichwörter: Patronatsrecht, Patronatsrecht (19./20. Jahrhundert)


Recht an einer kirchlichen Pfründe, in der Regel mit dem Besetzungsrecht verbunden. Nach der Säkularisation beanspruchte der bayerische Kurfürst bzw. König ein umfassendes landesherrliches Patronat und besetzte 1803-1817 alle Pfarreien und Benefizien, bei denen kein privates Patronat bestand. Das Konkordat von 1817 ordnete die Besetzungsrechte unter Rückgriff auf die Verhältnisse vor 1803 neu, wobei der bayerische König die Patronatsrechte der aufgehobenen Klöster und Stifte behielt. Auch zwischen Bischöfen und Landesherrn wechselnde Besetzungsrechte (Monats- oder Wechselpfarreien) wurden wiederhergestellt. Mit dem Konkordat von 1924 verzichtete der Freistaat Bayern auf die Besetzung ehemaliger Klosterpfarreien und der Wechselpfarreien; die verbleibenden staatlichen Patronatsrechte wurden in der Folgezeit weitgehend abgelöst. Für die evangelische Kirche gilt analog, dass Bayern 1925 die große Anzahl ehemaliger königlicher Besetzungsrechte aufgab.

Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns