Stichwörter: Passau, Passau, Hochstift: Verwaltung
Im Spätmittelalter rekrutierte sich die zentrale Verwaltung aus Angehörigen des bischöflichen Hofs und des Domkapitels. Abgesehen vom Hofgericht bestanden jedoch keine festen Behörden. Erst im 16. Jahrhundert entstanden schrittweise Zentralbehörden, beginnend mit dem Hofrat. Dazu traten im Laufe der Frühen Neuzeit Hofkammer, Geheimer Rat, Geistlicher Rat, Geheimes Kabinett und weitere Einrichtungen. Eine mittlere Verwaltungsebene bestand nicht. Auf der unteren Ebene bestanden verschiedene Gerichtsbezirke, als größter das Landgericht der Abtei. Neu eingeteilt wurden die Landgerichte 1593 unter Bischof Urban von Trennbach (reg. 1561-1598). Diese Gliederung bestand bis 1803 weitgehend unverändert fort. Unterhalb der Landgerichte bestanden seit dem frühen 16. Jahrhundert Haupt- oder Obmannschaften. Von den Städten und Märkten besaß nur Passau größere Selbstverwaltungskompetenzen. Adelige Niedergerichtsbezirke wurden bis Anfang des 18. Jahrhunderts vollständig vom Bischof aufgekauft.
Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns