Stichwörter: Partikularrechte
Regionale bzw. lokale Rechte. Im Alten Reich gehen die Partikularrechte als Sonderrechtsordnungen in der Regel dem Reichsrecht vor. Im Königreich Bayern galten die Partikularrechte nur dann, wenn keine gesamtbayerische Gesetzgebung vorlag.
Aus: Bayerische Rechtsgeschichte