Die Glossare des HdBG

Parlamentsinformationsgesetz Detailansicht

Stichwörter: Parlamentsinformationsgesetz


Das Parlamentsinformationsgesetz vom 25. Mai 2003 und die dazu getroffene Vereinbarung zwischen Landtag und Staatsregierung verpflichten die Staatsregierung, den Landtag frühzeitig von Vorhaben von erheblicher landespolitischer Bedeutung zu unterrichten. Das gilt insbesondere für die Zusammenarbeit mit dem Bund, den anderen Ländern und der Europäischen Union. Die Staatregierung hat dem Landtag Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben und diese Stellungnahmen zu berücksichtigen.

Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus