Stichwörter: Opposition
Die nicht an der Regierung beteiligten Parteien bzw. Abgeordneten oder Abgeordnetengruppen stellen die parlamentarische Opposition (Art. 16a der Bayerischen Verfassung).
In der 15. Legislaturperiode (seit Oktober 2003) besteht die Opposition im Bayerischen Landtag aus den Fraktionen der SPD und Bündnis 90 / DIE GRÜNEN. Die Oppositionsfraktionen haben besondere Minderheitsrechte.
Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus