Die Glossare des HdBG

Oblaten Detailansicht

Stichwörter: Oblaten


Es handelt sich um Angehörige von Orden mit besonderem Rechtsstatus (lateinisch „oblati“, „Dargebrachte“, „Opfer“) in vielfältiger Erscheinungsform:
1. Von der Antike bis zum Konzil von Trient konnten bereits kleine Kinder von ihren Eltern dauerhaft an Klöster dargebracht werden. Diese Oblaten waren Angehörige des Konvents.
2. Bis heute besteht für Erwachsene die Möglichkeit als Oblaten in einem Konvent zu leben, ohne jedoch die Profess zu leisten.
3. Zusätzlich gibt es für Erwachsene die Lebensform einer dauerhaften geistlichen Bindung an ein bestimmtes Kloster mit gleichzeitigem Leben in der Welt. Dieses Modell entspricht in etwa der Lebensform der Terziaren.
4. Als Oblaten bezeichnet sich auch eine Reihe von Kongregationen.
Literatur: Lexikon für Theologie und Kirche. Begründet von Michael Buchberger. Dritte völlig neu bearbeitete Auflage, hrsg. von Walter Kaspar u.a., Freiburg u.a. 1998, Band 7, Sp. 963-967.

Aus: Klöster in Bayern (www.hdbg.de/kloester)