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Stichwörter: Oberbürgermeister


Oberbürgermeister ist der hervorgehobene Titel für die Bürgermeister in den größeren Städten, den in Bayern seit 1907 die Staatsregierung Bürgermeistern der mittleren und größeren Städte verlieh. Die Oberbürgermeister als Verwaltungsleiter der größeren Städte galten vor allem in der Phase der Hochindustrialisierung und Urbanisierung vor 1914 als "Initiativzentren", die den Ausbau der kommunalen Leistungsverwaltung tatkräftig betrieben. In der Weimarer Republik rückten vielfach vormalige Oberbürgermeister in höhere politische Ämter auf Landes- oder Reichsebene. Juristisch festgeschrieben wurde der Titel "Oberbürgermeister" in der für ganz Deutschland geltenden Deutschen Gemeindeordnung von 1935 und in der Bayerischen Gemeindeordnung von 1952.

Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns