Stichwörter: Niedergerichtsbarkeit
umfasste alle Vergehen und Streitfälle, die nicht in die Zuständigkeit der Hoch- oder Blutgerichtsbarkeit (siehe dort) fielen, aber auch die freiwillige Gerichtsbarkeit in Form von Beurkundungen, Testamentserrichtungen usw.; sie wurde häufig durch Dorf
Aus: Flurnamen