Stichwörter: Mündliche Anfrage
In der Fragestunde ist jeder Abgeordnete berechtigt eine Mündliche Anfrage an die Staatsregierung zu richten, um Auskunft über Angelegenheiten zu erhalten, für die die Staatsregierung verantwortlich ist (§§ 73 und 74 der Geschäftsordnung). Das Fragerecht ist Ausfluss des Kontrollrechts der Abgeordneten.
Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus