Stichwörter: Monarchisches Prinzip
In der den monarchischen Charakter des Staates festsetzenden französischen Charte (1814), in den oktroyierten deutschen Verfassungen und in der Wiener Schlussakte fixierter Grundsatz, dass alle Rechte der Staatsgewalt in dem Monarchen vereinigt bleiben müssen. Der Monarch bindet sich nur in der Ausübung seiner grundsätzlich unbeschränkten Befugnisse an die in der Verfassung niedergelegten Regeln.
Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus