Die Glossare des HdBG

Ministerpräsident Detailansicht

Stichwörter: Ministerpräsident


Der Ministerpräsident wird von dem neu gewählten Landtag spätestens innerhalb einer Woche nach seinem Zusammentritt auf die Dauer von fünf Jahren gewählt (Art 44 der Bayerischen Verfassung). Er legt die Richtlinien der Politik fest und führt in der Staatsregierung den Vorsitz (Art. 47 der Bayerischen Verfassung)

Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus