Stichwörter: Minister
Minister ist ein Mitglied der Regierung, das zugleich Chef einer staatlichen, für einen bestimmten Verwaltungsbereich (Ressort) zuständigen Behörde (Ministerium) ist. Die Minister werden i.d.R. vom Regierungschef (Ministerpräsident, Kanzler) bestimmt und vom Staatsoberhaupt ernannt (in den dt. Bundesländern vom Ministerpräsidenten). Die Minister stellen das Verbindungsglied zwischen aktueller Tagespolitik und politischen Mehrheitsverhältnissen im Parlament einerseits und der planenden und durchführenden öffentlichen Verwaltung andererseits dar. Ihnen unmittelbar unterstellt sind die Staatssekretäre (nicht zu verwechseln mit Staatsekretären in den angelsächsischen Staaten, die die Funktion von Minister ausüben). Die Zuständigkeiten der Minister können nach dem Ressortprinzip (z.B. in Deutschland), dem Kollegialprinzip (z.B. in der Schweiz) oder nach dem Prinzip der Ministerverantwortlichkeit (z.B. in Dänemark) organisiert sein. Minister ohne Portefeuille bezeichnet ein Kabinettsmitglied, das über kein eigenes Ressort verfügt (Minister ohne Geschäftsbereich), weil es z.B. mit ressortübergreifenden Maßnahmen betraut oder für besondere Vorhaben der Regierung gebraucht wird (Minister für besondere Aufgaben).
Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus