Stichwörter: Mehrheit
Bei Abstimmungen entscheidet in der Regel die einfache Mehrheit, d.h. die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten (Art 23 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung). Für Änderungen der Bayerischen Verfassung ist eine Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags notwendig (Art. 75 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung).
Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus