Die Glossare des HdBG

Marktschutzrecht Detailansicht

Stichwörter: Marktschutzrecht


Das "Marktschutzrecht" war ein königliches Privileg der Judenschaft im Heiligen Römischen Reich. Es ermöglichte jüdischen Pfandleihern bzw. Geldhändlern den Ankauf oder die Beleihung jedes im Augenschein unverdächtigen Gutes, sofern das Geschäft in der Öffenlichkeit vollzogen wurde. Sollte es sich dann nachträglich als Diebesgut herausstellen, brauchten sie den Erwerb nicht nachweisen und mussten dem Eigentümer nur ihren Ankaufspreis erstatten. Streng verboten war jedoch die Annahme von (geweihtem) Kirchengut. Dies galt als Sakrileg und wurde schwer geahndet. Das Marktschutzrecht zählte zu den fest etablierten Rechtsnormen und blieb jahrhundertelang gültig. Der juristische Begriff selbst stammt jedoch aus der Neuzeit.

Quelle: Harald Rainer Derschka: Der Schwabenspiegel. Übertragen in heutiges Deutsch mit Illustrationen aus alten Handschriften. München 2002.
Aus: Jüdisches Leben in Bayern (hdbg.eu/juedisches_leben)